Da es ja nun auch Straßen gibt, in denen ein Halte und Parkverbot durch Verkehrszeichen ausgeschildert ist, muss man sich in solch Straßen rechtzeitig um eine Ausnahmeregelung bemühen.
Dazu stellt man einen Antrag auf dem Ordnungsamt der Stadt oder dem Amt des Bürgermeisters auf einem Dorf. Erst mit dieser Sondergenehmigung ist es möglich, in der vorgegebenen Zeit einen LKW zu parken, um diesen zu beladen. Zieht man wieder in ein Haus, welches an einer solchen Straße steht, dann ist auch für diese Straße eine Ausnahmeregelung zu beantragen.
Diese Sonderegelung hat meist eine Uhrzeit von morgens 6 Uhr bis abends 22 Uhr und diese Zeit sollte ausreichen, um den gesamten Inhalt einer Wohnung von einem Ort zum anderen bringen zu können.