Nach dem Umzug –ย Gas ablesen
War in der alten Wohnung eine Gastherme und wurde damit dasย Wasserย oder die Heizung betrieben? Dann darf man nicht vergessen, den Zรคhlerstand aufzuschreiben. Dieser wird zum Jahresende fรผr die Abrechnung benรถtigt.
Den Zรคhlerstand kann man seinen Anbieter schon gleich nach dem Umzug mitteilen und der wird danach die Endabrechnung erstellen. Hat man dasย Gasย als Nebenkosten in seinemย Mietvertragย stehen, dann muss man den Zรคhlerstand dem bisherigen Vermieter mitteilen.
Nur so ist es mรถglich, den genauen Verbrauch festzustellen und eine Endrechnung zu machen. Auch wenn in der neuenย Wohnungย dieย Heizungย oder das warmeย Wasser durch eine Gastherme bereitgestellt wird, sollte man sich den Anfangsstand notieren.
Unterlรคsst man das, dann wird ein geschรคtzter Wert genommen und dieser kann viel hรถher sein als der tatsรคchliche Wert des Zรคhlers.