Nach dem Umzug – Heizung ablesen

In manchen Wohnhรคusern ist zu jederย Wohnungย ein Zรคhler fรผr dieย Heizungย angebracht, in anderen werden die Heizkosten pauschal in den Nebenkosten verrechnet.

Aber in beiden Fรคllen ist es wichtig, den Stand derย Heizungย abzulesen. Das gilt fรผr die Wohnung, die man gerรคumt hat, aber ebenso fรผr die Wohnung, die man bezogen hat. So kann man bei der Endabrechnung den tatsรคchlichen Stand des Zรคhlers nachweisen. Diesen kรถnnen Sie entweder sofort dem Vermieter mitteilen, oder damit bis zur Endabrechnung warten.

Wurde der Zรคhlerstand berรผcksichtigt, dann ist alles im grรผnen Bereich wurde er aber nicht erwรคhnt, dann kรถnnen Sie mit dem Zรคhlerstand der Heizung einen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.