Schule, Kindergarten informieren

Hat man Kinder im Haushalt leben, die in den Kindergarten oder dieย Schuleย gehen, dann sollte man auch der Klassenlehrerin oder der Erzieherin von der neuen Anschrift in Kenntnis setzen. Es kann ja mal einย Fallย eintreten, wo Sie nicht telefonisch erreichbar sind und das Kind muss nach Hause geholt werden. Das kann eine Krankheit des Kindes mit hohem Fieber oder eine Evakuierung der Einrichtung sein. Dann werden Sie auf dem schnellsten Wege durch eine zustรคndige Person benachrichtigt. Liegt die Anschrift nicht vor und es kommt bei einem Unfall des Kindes zu einem Arztbesuch, dann kรถnnen Sie nicht benachrichtigt werden und kรถnnen eventuellen Behandlungen zustimmen oder diese ablehnen. Dadurch kann das Leben des Kindes in Gefahr sein.