Nach dem Umzug – Wasser ablesen

Nach dem Auszug aus der alten Wohnung sollten sรคmtliche Zรคhler von Gas,ย Wasserย undย Stromย abgelesen werden. Den verbrauchten Stand desย Wassersย muss man sich mit Datum notieren. Ist dasย Wasserย mit in derย Nebenkostenabrechnungย enthalten, dann sollte man das Stรผck Papier sorgfรคltig aufbewahren. Denn die Jahresabrechnung kommt erst zu Anfang des neuen Jahres. Dort wird ersichtlich, was die einzelne Wohnpartei an Wasserkosten zu zahlen hat. Wurde die Wohnung in der Zwischenzeit wieder vermietet, dann kann man mit seiner Ablesung des Wasserstandes an der dafรผr installieren Wasseruhr, seinen eigenen Verbrauch nachweisen. War dieser hรถher als der monatlich zu zahlende Anteil an Wasserkosten, dann ist eine Nachzahlung zu entrichten. Ist dieser aber geringer, dann bekommt man vom alten Vermieter noch Geld ausgezahlt. Auch in der neuenย Wohnungย sollte der Stand des Wasserzรคhlers notiert werden.