Zieht man aus einer Wohnung aus, muss man erst einmal die alte Wohnung wieder so herrichten, wie sie war. Das heißt, alle baulichen Maßnahmen müssen wieder rückgängig gemacht werden. Hat der Mieter zum Beispiel eine Wand vertäfelt, oder vielleicht sogar eine Wand durchbrochen um eine Tür einzubauen, dann muss er das alles wieder rückgängig machen.
Das kann der Vermieter so verlangen. Ebenso geht es mit der Renovierung. Ein Mieter ist verpflichtet, die Wohnung alle paar Jahre zu streichen und so instand zu halten. Beim Auszug möchte der Vermieter die Wohnung wieder genau so frisch haben, wie beim Einzug. In den meisten Mietverträgen gibt es Klauseln, da steht ganz genaue Vereinbarungen drin. Es wird sehr häufig gestritten bei der Übernahme, und so sollte man sich absichern.
Am besten fertigt man ein Übernahmeprotokoll an, in zweifacher Ausfertigung. Dort werden alle Schäden aufgelistet, die noch vorhanden sind. Das können Kratzer im Parkett oder kaputte Türen sein oder ein Fleck im Teppich. Normale Gebrauchsspuren wie Abnutzung eines Teppichs, oder kalkige Armaturen sind mit dem Mietpreis abgegolten. Der Vermieter verrechnet dann die Schäden mit der Kaution. Helfen Freunde und Bekannte mit, so ist die alte Wohnung schnell gestrichen.
Alle Möbel müssen raus sein und die Wohnung besenrein. Das wird günstiger, als wenn der Vermieter ein Malerteam bestellt und malen lässt. In der neuen Wohnung muss man dann am Besten auch gleich wieder ein Übernahmeprotokoll anfertigen. Damit hat man dann später etwas bei nächsten Auszug in der Hand. Hier kann gleich von vornherein Ärger vermieden werden.