Zieht man aus einer Wohnung aus, muss man erst einmal die alte Wohnung wieder so herrichten, wie sie war. Das heiรt, alle baulichen Maรnahmen mรผssen wieder rรผckgรคngig gemacht werden. Hat der Mieter zum Beispiel eine Wand vertรคfelt, oder vielleicht sogar eine Wand durchbrochen um eine Tรผr einzubauen, dann muss er das alles wieder rรผckgรคngig machen.
Das kann der Vermieter so verlangen. Ebenso geht es mit der Renovierung. Ein Mieter ist verpflichtet, die Wohnung alle paar Jahre zu streichen und so instand zu halten. Beim Auszug mรถchte der Vermieter die Wohnung wieder genau so frisch haben, wie beim Einzug. In den meisten Mietvertrรคgen gibt es Klauseln, da steht ganz genaue Vereinbarungen drin. Es wird sehr hรคufig gestritten bei der รbernahme, und so sollte man sich absichern.
Am besten fertigt man ein รbernahmeprotokoll an, in zweifacher Ausfertigung. Dort werden alle Schรคden aufgelistet, die noch vorhanden sind. Das kรถnnen Kratzer im Parkett oder kaputte Tรผren sein oder einย Fleckย im Teppich. Normale Gebrauchsspuren wie Abnutzung eines Teppichs, oder kalkige Armaturen sind mit dem Mietpreis abgegolten. Der Vermieter verrechnet dann die Schรคden mit der Kaution. Helfen Freunde und Bekannte mit, so ist die alte Wohnung schnell gestrichen.
Alleย Mรถbelย mรผssen raus sein und die Wohnung besenrein. Das wird gรผnstiger, als wenn der Vermieter ein Malerteam bestellt und malen lรคsst. In der neuenย Wohnungย muss man dann amย Bestenย auch gleich wieder ein รbernahmeprotokoll anfertigen. Damit hat man dann spรคter etwas bei nรคchsten Auszug in der Hand. Hier kann gleich von vornherein รrger vermieden werden.