Da es ja nun auch Straรen gibt, in denen ein Halte und Parkverbot durch Verkehrszeichen ausgeschildert ist, muss man sich in solchย Straรen rechtzeitig um eine Ausnahmeregelung bemรผhen.
Dazu stellt man einen Antrag auf dem Ordnungsamt der Stadt oder dem Amt des Bรผrgermeisters auf einem Dorf. Erst mit dieser Sondergenehmigung ist es mรถglich, in der vorgegebenen Zeit einen LKW zu parken, um diesen zu beladen. Zieht man wieder in ein Haus, welches an einer solchen Straรe steht, dann ist auch fรผr diese Straรe eine Ausnahmeregelung zu beantragen.
Diese Sonderegelung hat meist eine Uhrzeit von morgens 6 Uhr bis abends 22 Uhr und diese Zeit sollte ausreichen, um den gesamten Inhalt einerย Wohnungย von einemย Ortย zum anderen bringen zu kรถnnen.