Zeitschriften bestellen und Ummelden
Zeitungen und die gern gelesene Zeitschriften darf man natürlich bei einem Umzug auch nicht vergessen. Der Verleger sollte auch umgehend die neue Adresse bekommen, damit ja keine Ausgabe verloren geht. Eine Zeitlang wird die ja bei einem Nachsendeantrag noch nachgeliefert, aber irgendwann dann sollte die neue Adresse mitgeteilt werden. Spätestens die Rechnung muss an die neue Adresse gesendet werden.
Ein Abonnement läuft meist über zwei Jahre und muss fristgerecht gekündigt werden. Ein Umzug entbindet einen ja nicht von dem Abonnement und muss weiterbezahlt werden. Meldet man rechtzeitig seinen Umzug an, dann läuft die Zubringung der Zeitschriften dann reibungslos weiter. Das kann also rechtzeitig angekündigt werden. Der Umzug kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Meistens gibt es auch eine Leserhotline, die beantworten dann alle Fragen und helfen dann bei den Formalitäten. Die brauchen dann eine Unterschrift von Ihnen, damit der Auftrag dann ausgeführt werden kann.
Oftmals geht das auch mit Fax, oder auch im Internet gibt es teilweise Formulare. Es ist ganz einfach und kostet nicht einmal viel Zeit. Wichtig ist eben nur, das man sich rechtzeitig um alles kümmert Die Ummeldung kann schon länger vor dem Umzug mitgeteilt werden und der Termin des Umzuges genannt werden. So braucht das nicht alles im Stress passieren.
Tageszeitung
Bei der Tageszeitung muss man dann gucken, ob man die weiter beziehen möchte. Zieht man in einer anderen Stadt, möchte man ja vielleicht die heimische Zeitung behalten, oder aber dann aus dem neuen Ort die Tageszeitung beziehen. Dann muss man das Abonnement kündigen.