Nach dem Umzug – Wasser ablesen
Nach dem Auszug aus der alten Wohnung sollten sämtliche Zähler von Gas, Wasser und Strom abgelesen werden. Den verbrauchten Stand des Wassers muss man sich mit Datum notieren. Ist das Wasser mit in der Nebenkostenabrechnung enthalten, dann sollte man das Stück Papier sorgfältig aufbewahren. Denn die Jahresabrechnung kommt erst zu Anfang des neuen Jahres. Dort wird ersichtlich, was die einzelne Wohnpartei an Wasserkosten zu zahlen hat. Wurde die Wohnung in der Zwischenzeit wieder vermietet, dann kann man mit seiner Ablesung des Wasserstandes an der dafür installieren Wasseruhr, seinen eigenen Verbrauch nachweisen. War dieser höher als der monatlich zu zahlende Anteil an Wasserkosten, dann ist eine Nachzahlung zu entrichten. Ist dieser aber geringer, dann bekommt man vom alten Vermieter noch Geld ausgezahlt. Auch in der neuen Wohnung sollte der Stand des Wasserzählers notiert werden.