Beim Umzug – Sonderurlaub für den Umzug
Bekommt man Sonderurlaub bei einem Umzug?
Diese Frage wird sich jeder stellen der vor solch einer wichtigen Entscheidung, nämlich ein Umzug, steht. Und vor allem, wie viel Tage würde ich bekommen. Für einen Umzug benötigt man in erster Linie sehr viel Zeit, die Organisation dessen und vor allem wie bekommt man alles unter einem Hut.
Eine große Rolle bei der Organisation eines Umzugs ist sicherlich der zeitliche und finanzielle Rahmen, das wird wiederum abhängig von der Entfernung zum neuen zu Hause und die Größe des eigentlichen Haushalts was man mitnimmt, gemacht. Zunächst denkt man aber schon erstmal an Urlaub, denn nach der Arbeit und an den Wochenenden alles zu besorgen, zu organisieren, zum Beispiel nur die Ummeldung und Abmeldung ist nicht immer möglich. Vieles kann man zwar schon online im Internet erledigen, doch einige Dinge sollte man vor Ort erledigen.
Denn in manchen Angelegenheiten muss man seine Unterschrift leisten. Grundsätzlich ist im BUrlG oder im Bürgerlichen Gesetzbuch dazu nicht erwähnt bzw. sieht es nicht vor. Also nein. Sonderurlaub bekommt man in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei der Geburt seines eigenen Kindes oder Trauerfalls eines nahen Verwandten. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist aber auch enthalten, dass man, wenn man aus beruflichen Gründen, also während der Arbeitszeit, das heißt es ist in diesem Fall notwendig, umziehen muss, frei bekommt.
Also wenn der Arbeitnehmer versetzt wird an einen anderen Ort, ob Ausland oder Inland. Aber ein Umzug ist in erster Linie eine Privatangelegenheit. Natürlich könnte man auch eine Freistellung beantragen auf Arbeit.