Schule, Kindergarten informieren
Hat man Kinder im Haushalt leben, die in den Kindergarten oder die Schule gehen, dann sollte man auch der Klassenlehrerin oder der Erzieherin von der neuen Anschrift in Kenntnis setzen. Es kann ja mal ein Fall eintreten, wo Sie nicht telefonisch erreichbar sind und das Kind muss nach Hause geholt werden. Das kann eine Krankheit des Kindes mit hohem Fieber oder eine Evakuierung der Einrichtung sein. Dann werden Sie auf dem schnellsten Wege durch eine zuständige Person benachrichtigt. Liegt die Anschrift nicht vor und es kommt bei einem Unfall des Kindes zu einem Arztbesuch, dann können Sie nicht benachrichtigt werden und können eventuellen Behandlungen zustimmen oder diese ablehnen. Dadurch kann das Leben des Kindes in Gefahr sein.