Beim Umzug beachten – Mietvertrag kündigen
In den meisten Fällen, eigentlich zu 100% steht bei einem vorbestehenden Umzug eine Kündigung des bestehenden Mietverhältnisses an. Bevor man aber sein aktuelles Mietverhältnis kündigt, sollte man den neuen Mietsvertrag schon fest unterschrieben in seinen eigenen Händen halten. Danach kann man den genauen Zeitpunkt der Kündigung festlegen und vor allem sicher über die Bühne ziehen.
Es kann durchaus auch in einigen Fällen passieren, dass der Vermieter nicht gleich einverstanden ist mit der Kündigung, da ja er selbst wiederum einen Nachmieter finden und somit in einem bestimmten Zeitraum die Räumlichkeiten unbewohnt wären, einen sogenannten Leerstand zu verzeichnen hat, dass heißt, er bekommt für diese Räumlichkeiten keine Miete, also ein gewisser finanzieller Verlust.
Bei einer Kündigung sollte man einen drifftigen Grund vorweisen und diesen auch begründen können. Die Kündigung muss auch vom Adressaten, also dem Vermieter zur Kenntnis genommen werden. In den meisten Fällen beläuft sich der Zeitraum einer Mietsvertragskündigung auf drei Monate.
Dieser Zeitraum ist auch im Mietsvertrag festgeschrieben und man sollte aus Fairness gegenüber dem Vermieter langfristig und wohl organisiert ins Gespräch mit diesem gelangen. In einem Gespräch zwischen Vermieter und Mieter kann man dann vor Ort alle anstehenden Fragen klären und der Vermieter hat sogleich auch die Gelegenheit sich auf die Suche nach einem neuen Nachmieter zu machen. Was letztendlich auch kein Verlust für ihn bedeutet und man selbst hat alles in Ruhe abklären können.
Man sollte auch darauf achten, dass man bei einer Kündigung den Zeitraum so wählt, dass man einen reibungslosen Übergang, gerade in finanzieller Angelegenheit, in sein neues zu Hause macht. Denn zwei Mieten zu begleichen innerhalb eines Monats belastet die Haushaltskasse denn doch immens.