Kabelanschluss kündigen
Hat man einen eigenen Kabelanschluss, dann muss man den auch kündigen. Manchmal haben die neuen Wohnungen schon einen Kabelanschluss, der dann mit den Nebenkosten verrechnet wird. Dann kann der alte Vertrag auch problemlos gekündigt werden.
Dafür tritt dann ein Sonderkündigungsrecht in Kraft. Das gilt auch, wenn man in ein anderes Bundesland zieht. Dann wechselt der Anbieter. Es gibt drei Kabelanbieter, die sich Deutschland untereinander aufgeteilt haben. Beim Umzug in ein anderes Bundesland kann also der alte Vertrag nicht mitgenommen werden und kann dann auch gekündigt werden. . Meistens sind Verträge ja über 24 Monate abgeschlossen. Ist in der neuen Wohnung noch nichts, dann muss der Vertrag meist umgemeldet werden. Man nimmt seinen Vertrag dann quasi einfach mit. Es gibt dann keinen Grund, warum der Kabelanbieter den Vertrag kündigen sollte, die Laufzeit muss also eingehalten werden.
Damit dann alles reibungslos läuft, und auch der Anschluss schnell freigeschaltet werden kann, muss der Vertrag rechtzeitig gekündigt werden. Das geht heute schon ganz bequem online. Dort wird ein Formular ausgefüllt, die Vertragsdaten eingegeben und dann bekommt man schnell eine Bestätigung von dem Kabelanbieter. Per Telefon geht das auch, aber meistens wollen die Anbieter das dann doch schriftlich haben. Ist auch besser für einem selbst, dann hat man immer etwas in der Hand und kann genau nachvollziehen, wann gekündigt worden ist.
Dann gibt es keine Unstimmigkeiten. Am Telefon bekommt man aber schon einmal vorab eine Information, ob dann ein Wechsel oder eine Kündigung überhaupt möglich ist. Das Kundencenter steht dann auch für Fragen rund um den Vertrag und deren Kündigung mit Tipps zur Verfügung.