Nach dem Umzug – Heizung ablesen
In manchen Wohnhäusern ist zu jeder Wohnung ein Zähler für die Heizung angebracht, in anderen werden die Heizkosten pauschal in den Nebenkosten verrechnet.
Aber in beiden Fällen ist es wichtig, den Stand der Heizung abzulesen. Das gilt für die Wohnung, die man geräumt hat, aber ebenso für die Wohnung, die man bezogen hat. So kann man bei der Endabrechnung den tatsächlichen Stand des Zählers nachweisen. Diesen können Sie entweder sofort dem Vermieter mitteilen, oder damit bis zur Endabrechnung warten.
Wurde der Zählerstand berücksichtigt, dann ist alles im grünen Bereich wurde er aber nicht erwähnt, dann können Sie mit dem Zählerstand der Heizung einen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.