Nach dem Umzug – Gas ablesen
War in der alten Wohnung eine Gastherme und wurde damit das Wasser oder die Heizung betrieben? Dann darf man nicht vergessen, den Zählerstand aufzuschreiben. Dieser wird zum Jahresende für die Abrechnung benötigt.
Den Zählerstand kann man seinen Anbieter schon gleich nach dem Umzug mitteilen und der wird danach die Endabrechnung erstellen. Hat man das Gas als Nebenkosten in seinem Mietvertrag stehen, dann muss man den Zählerstand dem bisherigen Vermieter mitteilen.
Nur so ist es möglich, den genauen Verbrauch festzustellen und eine Endrechnung zu machen. Auch wenn in der neuen Wohnung die Heizung oder das warme Wasser durch eine Gastherme bereitgestellt wird, sollte man sich den Anfangsstand notieren.
Unterlässt man das, dann wird ein geschätzter Wert genommen und dieser kann viel höher sein als der tatsächliche Wert des Zählers.