Arbeitsamt informieren
Wenn man erwerbstätig ist, und teilt dem Arbeitgeber seinen neuen Wohnsitz mit, dann wird das Arbeitsamt durch den Arbeitgeber informiert. Denn der überweist den Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil zur Arbeitslosenversicherung. Ist man aber zur Zeit des Umzuges als arbeitslos gemeldet, dann muss man sein zuständiges Arbeitsamt informieren.
Das kann man mit dem Formular vom Arbeitsamt, welches jeder Arbeitslose gleich bei der Meldung in die Arbeitslosigkeit bekommt, erledigen. Bei Umzug in ein anderes Bundesland meldet man sich bei seinem zuständigen Arbeitsamt ab und bei dem neuen Arbeitsamt wieder an. Manchmal klappt es, dass die Unterlagen von einem Amt zum anderen gesendet werden. Meistens aber nicht und man muss alles wieder neu einreichen, dabei kann man dann auch gleich die neue Anschrift mit angeben.